Worum geht es?
Am 24. November 2024 stimmt der Kanton Basel-Stadt über die Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts für Einwohner:innen mit einer Niederlassungsbewilligung ab, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton leben.
Diese Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Basel haben, sollen die Möglichkeit erhalten, auf kantonaler Ebene mitzubestimmen. Allerdings bleibt das passive Wahlrecht, also das Recht, selbst kandidieren zu dürfen, ausgeschlossen. Das Anliegen betrifft somit eine Erweiterung der demokratischen Mitbestimmung für einen wichtigen Teil unserer Gesellschaft.
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Am 24. November 2024stimmt der Kanton Basel-Stadt über die Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts für Einwohnerinnen und Einwohner mit Niederlassungsbewilligung ab.
Menschen, die seit mindestens fünf Jahren hier leben und ihren Lebensmittelpunkt in Basel haben, sollen die Möglichkeit erhalten, auf kantonaler Ebene mitzubestimmen. Allerdings bleibt das passive Wahlrecht, also das Recht, selbst kandidieren zu dürfen, ausgeschlossen. Das Anliegen betrifft somit eine Erweiterung der demokratischen Mitbestimmung für einen wichtigen Teil unserer Gesellschaft.
Wir brauchen das Knowhow
Unsere Gesellschaft lebt von Menschen mit einer Migrationsbiografie. Sie prägen Basel als Kulturstadt, engagieren sich im Quartier und arbeiten in systemrelevanten Berufen. Dennoch sind sie politisch ausgeschlossen, obwohl Basel von ihren Perspektiven profitieren könnte.
Auch Menschen ohne Schweizer Pass wählen unterschiedliche Parteien
In der Romandie und in über 600 Gemeinden können Einwohner:innen ohne Schweizer Pass bereits mitbestimmen. Auswertungen zeigen: Mehrheiten wurden dadurch nicht verschoben. Denn egal ob mit Schweizer Pass oder ohne: Menschen wählen und stimmen vielfältig.
Es geht ums Abstimmen und Wählen
Wer in ein politisches Amt gewählt werden will, benötigt weiterhin den Schweizer Pass.